AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

REISEBEDINGUNGEN
  1. Buchung/VertragsabschlussDurch eine Buchung erfolgt eine Anmeldung für ein Retreat bei Gipfelpionier GmbH. Der Vertrag mit Gipfelpioner GmbH wird erst mit dem Ausstellen der Buchungsbestätigung durch Gipfelpioner GmbH abgeschlossen. Der Reisende ist an seine Anmeldung für sieben Arbeitstage gebunden. Stellt Gipfelpioner GmbH in diesem Zeitraum keine Bestätigung aus, ist kein Vertrag zustande gekommen. Reiseausschreibung, Reisehinweise und vorliegende Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit Gipfelpioner GmbH. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Gipfelpioner GmbH vor. Wird dieses nicht innerhalb von 3 Tagen durch den Kunden ausdrücklich abgelehnt, ist der Vertrag gemäss Angebot von Gipfelpioner GmbH abgeschlossen. Meldet der Reisende mehrere Personen an, so steht er für deren Verpflichtungen wie für die eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Zahlung des Reisepreises. Reiseausschreibung, Reisehinweise und Reisebedingungen gelten für alle Reisenden. Das Retreat kommt erst definitiv zu Stande, wenn sich mindestens 4 Personen angemeldet und gebucht haben.
  2. PreiseDie Preise der Angebote sind in Schweizer Franken (CHF) aufgeführt. Soweit in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person inklusive Mehrwertsteuer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
  3. ZahlungsbedingungenNach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmende die Reisebestätigung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung von 50% des Preises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tagen vor Retreatbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann Gipfelpionier GmbH den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik 6 „Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / Ersatzperson“
  4. LeistungenDie im Preis eingeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der Programmbeschreibung resp. den unter «Details» genannten Punkten. Alle Touren sind ohne Hin- und Rückreise ausgeschrieben.
  5. Preis- und Programmänderungen vor der ReiseGipfelpioner GmbH behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor Reisebeginn zu ändern, sofern dies aus nicht voraussehbaren oder nicht abwendbaren Gründen notwendig sein sollte. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt. Die Preise können aus folgenden Gründen erhöht werden: wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben erhöht werden. Preiserhöhungen werden bis spätestens drei Wochen vor Tourenbeginn mitgeteilt. Die Preiserhöhung wird entsprechend auf den Reisepreis umgelegt. Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises ausmachen oder die Programmänderung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, teilt dies Gipfelpioner GmbH dem Reisenden so bald wie möglich mit. Der Reisende kann die Änderung annehmen, an einer Ersatzreise teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt wird der bezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
  6. Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / ErsatzpersonAls Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Gipfelpioner GmbH die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.). Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich an Gipfelpioner GmbH erfolgen. Es werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben: Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 % Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% Abmeldung 59 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %
  7. UmbuchungBei Änderungen auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, des Reiseziels, der Beförderungs- und Unterkunftsart, Kategorie usw. ist Gipfelpioner GmbH bemüht den Kundenwunsch zu erfüllen. Kann Gipfelpioner GmbH dem Wunsch entsprechen, wird die Umbuchung als Reiserücktritt nach Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Die unter Ziffer 6 aufgeführten Annullierungskosten und die Kosten der neu gebuchten Leistungen werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.
  8. Annulation durch Gipfelpioner GmbHWird vor Abreise die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen, Streiks oder andere nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände (Krankheit, Schwangerschaft) gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Gipfelpioner GmbH die Reise absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird abzüglich allfälliger Gebühren und Kosten für die Reiseversicherung rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Gipfelpioner GmbH ist berechtigt, die Reise des Kunden abzusagen, wenn er dazu berechtigten Anlass gibt (z.B. wenn voraussehbar ist, dass der Kunde die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt). In diesem Fall sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 geschuldet.
  9. Teilnahmebedingungen und MitwirkungspflichtenDer Reisende muss die Anforderungen der gebuchten Reise erfüllen.  Sollte ein Reisender an einer Aktivität nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilig, rückerstattet.
  10. Programmänderungen während der ReiseWetterverhältnisse und andere Umstände können Programmänderungen erzwingen. Gipfelpioner GmbH behält sich im Interesse des Kunden das Recht vor, das Programm zu ändern, wenn unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Gipfelpioner GmbH ist aber bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, kann Gipfelpioner GmbH die Abhilfe verweigern. In diesem Fall gehen Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. Gleiches gilt im Fall der höheren Gewalt.
  11. Reiseabbruch oder nicht bezogene LeistungenBricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab oder bezieht er nicht alle gebuchten Leistungen, so kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Allfällige Kosten (z.B. für den Rücktransport) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gipfelpioner GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. Falls die Reise durch Gipfelpioner GmbH abgebrochen werden muss, werden die Kosten für nicht bezogene Leistungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr anteilsmässig erstattet.
  12. Beanstandungen während der Reise, Geltendmachung von AnsprüchenSollte der Kunde während der Reise Beanstandungen haben oder Schaden erleiden, muss er unverzüglich Gipfelpioner GmbH direkt informieren. Forderungen sind innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Gipfelpioner GmbH schriftlich anzumelden. Sollte der Teilnehmer Mängel, erlittene Schäden usw. nicht gemeldet resp. seine Forderungen nicht innert der 30-tägigen Frist nach vertraglichem Reiseende bei Gipfelpioner GmbH geltend machen, verliert der Teilnehmer sämtliche Rechte. HAFTUNG
  13. AllgemeinGipfelpioner GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen, wobei die Haftung soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird. Insbesondere besteht keine Haftung von Gipfelpioner GmbH in den folgenden Fällen (keine abschliessende Aufzählung): –  Wenn der Schaden auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise zurückzuführen ist (z.B. ungenügende Ausrüstung, Nichtbefolgen von in den Unterlagen enthaltenen Hinweise, Überschätzen der eigenen Leistungsfähigkeit). –  Schäden aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen, die trotz gebotener Sorgfalt von Gipfelpioner GmbH oder dem Leistungserbringer nicht voraussehbar oder nicht abwendbar gewesen sind. –  Schäden aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die nicht an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
  14. Verspätungen im öffentlichen VerkehrGipfelpioner GmbH haftet nicht für die Einhaltung von Fahrplänen bzw. für Verspätungen im öffentlichen Verkehr. Gipfelpioner GmbH rät den Reisenden, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
  15. AllfälligesFür nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden haftet Gipfelpioner GmbH nicht.
  16. OmbudsmannVor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Dieser ist bestrebt eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.
  17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gipfelpioner GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Gipfelpioner GmbH wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich (Schweiz) vereinbart. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten unter Vorbehalt von zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Stornierungsbedingungen

  1. Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / ErsatzpersonAls Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Gipfelpioner GmbH die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.). Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich an Gipfelpioner GmbH erfolgen. Es werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben: Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 % Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50% Abmeldung 59 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %
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