Way Changer Reise Südarfika

1.990,00 

Aktivitäten Safari, Sight-Seeing & Kultur, Wildlife
Gruppengröße Gruppencoaching
Dauer 10 Tage
  • 10 Tage unvergessliche Abenteuer und Erlebnisse mit anderen wayers-Teilnehmern
  • Abenteuerreise trifft auf Persönlichkeitsentwicklung – eine Reise zu Ihnen selbst!
  • Finden Sie Ihren Weg zwischen Wildlife & Wildnis
  • Fühlen Sie sich wie ein Ranger: Entdeckungstour im Krüger Nationalpark
  • Unberührtes und authentisches Afrika in Swaziland
Mit unseren deutschsprachigen Coaches an Ihrer Seite, erleben Sie Unvergessliches in fernen Ländern.

Das Coaching Erlebnis im Detail

Diese Reise wird Sie verändern! Auf diesem 10-tägigen Abenteuer durch Südafrika mit wayers, werden Sie mit einer neuen Perspektive zurückkehren. Ein Abenteuer voller Erlebnisse und Erfahrungen, die Ihnen dabei helfen, den weiteren Weg durchs Leben bewusster zu gestalten. Es erwartet Sie eine Reise, die Sie bei sich selbst ankommen lässt. Hier wird Ihr Horizont erweitert und Sie werden Challenges bewältigen, die Sie nie für möglich gehalten hätten. Die Magie der südafrikanischen Nationalparks berührt Sie mit Sicherheit ganz tief in Ihrem Herzen!

 

Für wen eignet sich dieses Coaching Erlebnis?

Für jeden, der seinen Weg finden und die Segel neu setzen will.

 

Das erwartet Sie

Wildlife, Naturschutz & Lagerfeuer Atmosphäre

Wir haben verschiedene spannende Erlebnisse für Sie zusammengestellt, die Sie immer wieder aus Ihrer Komfortzone locken werden. Folgen Sie im Krüger Nationalpark in Südafrika den Spuren der Big 5 (Löwe, Elefant, Nashorn, Büffel, Leopard) und lernen Sie in Swaziland das ursprüngliche, authentische Afrika und außerdem sich selbst kennen.

Einzigartige Erlebnisse und ein außergewöhnliches Leben entstehen gewiss nicht während einer Standard-Reise. Be ready – für Spaß, Abenteuer und Selbsterkenntnisse in der unglaublich beeindruckenden Natur Afrikas.

 

Ablauf und Programm – Way Changer Reise Südarfika

  • Tag 1: Ankunft Johannesburg
  • Tag 2-5: Swaziland – das ursprüngliche Afrika
  • Tag 6-9: Krüger Nationalpark Südafrika – Auf Spurensuche der Big 5
  • Tag 10: Rückreise nach Johannesburg

 

Inkludierte Leistungen

Vor der Abreise

  • Betreuung durch Programmkoordinator*innen vor, während und nach der Reise
  • Information und Hilfe beim Abschließen der Reiseversicherung
  • Ein unverbindlichen Flugangebots
  • Umfangreiches Info- und Servicepaket, sowie ausführliche Packliste
  • Mitreisendenliste vor Abreise
  • Nur bei wayers: Zugang zur wayers Lounge & unser wayers Workbook – Tools voller Übungen & Inspirationen für Ihr persönliches Wachstum
  • Reise-Trinkflasche
  • Unser wayers Shirt

Vor Ort

  • Hin- und Rücktransfer vom Flughafen Johannesburg
  • Begleitung durch einen geprüften deutschsprachigen wayers Coach
  • Einzigartige Way Changer Momente
  • Rundum-Betreuung durch einheimischen Guide während der Reise
  • Alle Transfers innerhalb des Programms (mit Bus, Safari-Jeep, etc.)
  • Übernachtung in ausgeschriebenen Unterkünften im Doppelzimmer oder Mehrbettzimmer
  • Verpflegung (außer 2 Mittagessen unterwegs alle Mahlzeiten inklusive: 9x Frühstück, 6x Mittagessen, 9x Abendessen), teilweise mit Unterstützung bei der Zubereitung
  • Village Tour, Tanzzeremonie, Ausflug zum Malolotja Nature Reserve und Community-Projekt in Swasiland
  • Alle Safari-Fahrten mit Fahrzeug und erfahrenen Rangers/Safari Guides

(Bitte beachten, dass sich Leistungen und der Reiseverlauf auch kurzfristig ändern können)

In 3
Schritten
zur
Coaching-Auszeit

Treten Sie mit Ihrem Prozessbegleiter in den Dialog und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. (Klick auf den Button)

  Kostenloses Erstgespräch mit Coach vereinbaren

Lernen Sie Ihren Coaching-Erlebnis-Begleiter besser kennen, erfahren Sie mehr über das Coaching-Erlebnis und schauen Sie, ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt.

Im Coaching-Erstgespräch werden Ziele, Erwartungen, die aktuelle Situation und nächste Schritte besprochen.

Nach dem Erstgespräch buchen Sie ganz bequem und sicher Ihr Coaching-Erlebnis über CoachingTrip und starten Ihre persönliche Veränderung.

Ihre Coaching- und Prozessbegleitung -
wayers

Auf der Reise werden Sie von unseren geprüften deutschsprachigen Coaches begleitet.

“Ich liebe meinen Job, der meine Berufung ist und, mit dem es mir möglich ist vielen Menschen zu helfen und ihr wahres ICH zu leben. Ich bin unheimlich glücklich darüber, meine Leidenschaft für Abenteuer und meinen Traumjob jetzt bei wayers verbinden zu können und auf diese Weise viele junge Menschen positiv auf ihrem Weg zu stärken.”

– Billie (wayers Head Coach)

  • HanseMerkur Reiseversicherung
  • Zusatznächte nach Ihrem Aufenthalt
  • Einzelzimmeraufpreis

Die Flüge sind in unseren Programmpreisen noch nicht inkludiert. Gerne schicken wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung jedoch ein unverbindliches Flugangebot passend zu den Reisedaten.

Der Flughafen-Transfer wird organisiert und ist im Programmpreis enthalten, so wie alle weiteren Transfers  innerhalb des Programms (mit Bus oder Boot/Fähre).

  • Tag 1 + 9: Hostel in Johannesburg
  • Tag 2-5: Lodge in Swaziland
  • Tag 6-9: Camp im Krüger Nationalpark

Alle Mahlzeiten, bis auf 2 Mittagessen unterwegs, sind inklusive: 9x Frühstück, 6x Mittagessen, 9x Abendessen. Teilweise mit Unterstützung bei der Zubereitung.

Hin- und Rückreise; Impfungen; Mahlzeiten sofern nicht ausgeschrieben; persönliche Kosten für Freizeit, Verkehrsmittel und zusätzliche Mahlzeiten, u.a.

individuelle Termine sind leider nicht möglich

19.11.2022

Alles auf einen Blick: Way Changer Reise Südarfika

Aktivitäten

, ,

Anreise

Dauer

Gruppengröße

Gruppengröße max.

Gruppengröße min.

Jahreszeit

Reiseart

Reiseversicherung

Unterkunft

, ,

Verpflegung

Termine

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AGB´s

Soweit in dieser Fassung die § § 651 a bis y BGB angesprochen werden, bezieht sich dies auf die ab 01.07.2018 geltende neue Gesetzesfassung.

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch den Kunden als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffern 6, 8 und 11 dieser Bedingungen behandelt sind.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 14.2

Die erhobenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Programmdurchführung, Vertragsabwicklung und Teilnehmerbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Will der Teilnehmer keine Werbung erhalten, kann er der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Programmbedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77.

1. Buchung der Reise / Vertragsschluss

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde der wayers GmbH, nachstehend wayers abgekürzt, verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann formfrei oder unter Verwendung des Anmeldeformulars vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn wayers dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch wayers, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung, bzw. nachgereichter erforderlicher Unterlagen gebunden.

1.2 Vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt der Ausschreibung von wayers einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.

1.3 Den Sicherungsschein übermittelt wayers mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, bittet wayers um sofortige Information.

2. Vermittlung von fremden Leistungen

Vermittelt wayers ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, so schuldet wayers nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch aus § 651 w BGB oder § 651 v Abs. 3 BGB ergeben. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Wird wayers als Vermittler tätig, ist ihre Haftung für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder ein Fall des § 651 v Abs. 3 und 651 w Abs. 4 BGB vorliegt

3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Die Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

4. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung

4.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten, vgl. Ziffer 1.3.

4.2 Mit Zugang des Sicherungsscheines beim Kunden ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.

4.3 Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungs-prämien sind jeweils sofort fällig.

5. Flugbeförderung / Rückflugbestätigung

Die Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung, ausführenden Luftfahrtgesellschaften (vgl. hierzu oben Ziffer 3) und Fluggerät sind teilweise nicht vermeidbar. Zu deshalb empfehlenswerten oder erforderlichen Rückflugbestätigungen beachten Sie bitte die diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen. Ansprüche des Teilnehmers auf Grund der Änderungen bleiben unberührt.

6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer

6.1 Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde kostenlos vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

6.2 Abgesehen von dem in Ziffer 6.1 geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten, wayers hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden:

  • bis einschl. 90. Tag vor Reiseantritt 10 %
  • danach bis einschl. 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • danach bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • danach bis einschl. 4. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • danach bis Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei wayers.
Steht programmbedingt noch kein konkreter Reisebeginn fest, so gilt der 15. des vertraglich vorgesehenen Ausreisemonats als Reisebeginn.
wayers ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und im Fall der Behauptung eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bei eventuellen gerichtlichen Verfahren zu beweisen.

6.3. Die Planung und Buchung der Reisen werden in Kenntnis der anhaltenden weltweiten Covid-Pandemie vorgenommen. wayers kann ausdrücklich nicht zusichern, dass die gebuchte Destination zum Zeitpunkt des gebuchten Reisezeitraums nicht möglicherweise seitens des RKI oder einer anderen entsprechend qualifizierten Institution als Corona-Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ausgewiesen werden könnte. Insofern ist, im Rahmen der Reise allgemein von einer potentiell erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19 Virus auszugehen. Eine kostenfreie Stornierung der Reise wegen einer solchen allgemeinen erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus in der Destination sowie im Fall diesbezüglicher Reisewarnungen, ist deshalb ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Reisedestination als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete qualifiziert werden sollte.

6.4 Umbuchungen nimmt wayers im Regelfall nur als Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nr. 6.2 und nachfolgende Neuanmeldung (bei Verfügbarkeit der Leistung) entgegen. Bis 91 Tage vor Reiseantritt sind Umbuchungen gegen eine Gebühr im Einzelfall möglich. wayers behält sich insoweit jedoch die Akzeptanz vor.

6.5 Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. wayers kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften Kunde und Dritter gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem Kunden ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

7. Besonderer Charakter der Reise / Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Die von wayers angebotenen Reisen verstehen sich nicht als touristisch geprägte Freizeitgestaltung, sondern als Kennenlernen des Alltags der Gastländer. Sie stellen erhöhte Anforderungen an den Teamgeist der Teilnehmer, ihre Belastbarkeit und die Fähigkeit, sich auf die Gegebenheiten des Gastlandes einzustellen. Eventuelle Ansprüche des Kunden bei objektiv unzumutbaren Umständen bleiben unberührt.

7.2 Nimmt der Kunde nach Reisebeginn Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, wird wayers sich bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.3. wayers kann die aufgeführten Leistungen nur dann bzw. in dem Rahmen erbringen, wie es die behördlichen Vorschriften in Deutschland und im Reiseland rechtlich zulassen. Davon betroffen können unmittelbar von wayers angeboten Leistungsbestandteile (z.B. Einführungsveranstaltungen, Ausflüge, Projektgestaltung) sein, aber auch Einschränkungen bei der Einreise (z.B. zwingend vorgeschriebener Covid-Test) sowie allgemein vor Ort (z.B. Maskenpflicht in bestimmten Einrichtungen). Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.4. wayers weist darauf hin, dass die Reise infektionsschutzrechtliche Auflagen unterliegen kann, insbesondere in Form einer Maskenpflicht. Auch kann es zur verpflichtenden Vorlage aktueller Corona-Tests der Kunden kommen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Quarantänemaßnahmen oder Schutzmaßnahmen vor Ort oder bei der Rückkehr erforderlich werden, z.B. aufgrund behördlicher Auflagen oder notwendiger Auflagen durch wayers oder den zuständigen Leistungsträger vor Ort. Hierdurch eventuell entstehende Mehrkosten (z.B. Testkosten, zusätzliche Übernachtungskosten im Quarantänefall u.ä.) sind vom Kunden selbst zu tragen. Die Kunden sind verpflichtend, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Im Fall von Nichteinhaltung behält sich wayers bzw. der örtliche Leistungserbringer das Recht des Programmausschlusses vor.

8. Einseitige Vertragsbeendigung durch wayers

8.1 Ist wayers aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. 6.1, Satz 2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann wayers unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds vor Reisebeginn ihren Rücktritt erklären. Es gilt dann Ziffer 6.5.

8.2 wayers ist berechtigt, außerordentlich und gegebenenfalls ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn das Festhalten am Vertrag aus Gründern aus der Sphäre des Kunden für sie unzumutbar ist (z.B. der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder seine Teilnahme andere gefährden würde).

8.3 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Programmvertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann wayers bis spätestens am 29. Tag vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der gezahlte Programmpreis wird, sofern es nicht zu einer entsprechenden Umbuchung kommt, unverzüglich zurückerstattet.

9. Versicherungen

wayers empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.

10. Haftungsbeschränkungen für wayers als Reiseveranstalter

10.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer / Kunden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

10.2 Die Haftung von wayers gegenüber dem Reiseteilnehmer / Kunden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet wayers jedoch unbeschränkt.

10.3. Aufgrund von Covid-19 können wayers gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

11. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

11.2 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von wayers veranstalteten Reisen vom Reisenden zunächst an die örtliche Vertretung von wayers zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie ggf. auch an wayers direkt (Kommunikationsdaten am Ende der Bedingungen, Notrufnummer für dringende Fälle in den Reiseunterlagen) zu richten.

11.3 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 11.1 berechtigt zu sein, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

11.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Absatz 4u. 5,651 Absatz 1Nr. 3 BGB. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

11.5 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe §§ 651 k bis 651 o BGB.

12. Rechte und Pflichten der örtlichen Vertretung von wayers

12.1 Die jeweilige örtliche Vertretung von wayers (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen wayers anzuerkennen.

12.2 Eine außerordentliche Kündigung des Reisevertrages (8.2) durch wayers kann auch durch örtliche Vertreter von wayers ausgesprochen werden, diese sind insoweit von wayers bevollmächtigt.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen / Visabesorgung

13.1 Die Information über solche Bestimmungen durch wayers bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, geht wayers von Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes aus, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bittet wayers um Mitteilung.

13.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. wayers wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

13.3 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

13.4 Soweit wayers die Besorgung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten übernimmt, ist deren Erteilung durch die zuständigen Behörden nicht Bestandteil der Leistungspflicht von wayers. wayers haftet insoweit nur für die ordnungsgemäße Besorgung des Geschäfts.

14. Verjährung

14.1 Die in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten Ansprüche des Kunden (insbesondere Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14.2 wayers ist grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, behält sich aber – solange hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht – die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

15. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Aktualisierung der ausgeschriebenen Angebote erfolgte im Mai 2022. wayers ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer von ihm als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen. Änderungen des Angebots bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung von wayers vorbehalten, also im Regelfall bis zum Zugang der Buchungsbestätigung in Textform.

16. Sonstiges

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651a ff (soweit wayers als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

Nutzen Sie vor der Buchung das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch.

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