Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Reiseleistungen von CoachingTrip für Kunden (Verbraucher)
CoachingTrip (nachfolgend: „CoachingTrip“ genannt) vermittelt für Kunden Coachingreisen in Form von Pauschalreisen (nachfolgend: „Reiseveranstalter“ genannt) oder als Einzelleistung die Vermittlung von Coaches, welche die Reiseziele, Abläufe und Inhalte der jeweiligen Reise selbst vorgeben, ohne jedoch weitere Leistungen neben der Vermittlung der Coaches, anzubieten (nachfolgend: „Coaches“ genannt).
Diese Nutzungsbedingungen stellen eine bindende Vereinbarung zwischen CoachingTrip und dem Kunden dar. Durch die Verwendung der von CoachingTrip bereitgestellten Webseite erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Bestimmungen.
Präambel:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar über das Internet, jegliche Art von mobilen Endgeräten, per E-Mail oder per Telefon zur Verfügung gestellt werden.
Diese AGB gelten ausschließlich zwischen dem Kunden und CoachingTrip für die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Reiseanbietern und/oder Coaches und CoachingTrip sind in gesonderten Nutzungsbedingungen geregelt.
Jeder Reiseveranstalter oder Coach (zusammen: „Anbieter“ genannt) handelt eigenverantwortlich, wenn er sein Produkt und/oder seinen Service über coachingtrip.de verfügbar macht. Jeder Anbieter kann eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (für die Lieferung/Beförderung/Nutzung oder Durchführung) sowie Bedingungen und Bestimmungen für die Nutzung, den Zugang und die Vollziehung der Reise (welche bestimmte Ausschlussklauseln, Haftungsbeschränkungen oder Stornierungsbedingungen beinhalten kann) für anwendbar erklären.
Da verschiedene Leistungen von CoachingTrip vermittelt werden unterteilen sich diese AGB in 2 Abschnitte.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Teil B: Sonderbestimmungen ausschließlich für die Vermittlung von Pauschalreisen
TEIL A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 – Anwendungsbereich
(1) CoachingTrip tritt ausschließlich als Vermittlerin von Beförderungs-, Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Unterkunftsbuchungen, Coaches etc.) oder für die Vermittlung von Coaches, die den Ablauf, Inhalt und Reiseziel vorgeben, (nachfolgend zusammen „Coachingreisen“ genannt) auf. Die Vermittlung der Reisen kann u. a. über die Website unter der URL https://coachingtrip.de (nachfolgend „Website“ genannt), telefonisch erfolgen. CoachingTrip ist Eigentümerin und Betreiberin der Website, die als Schnittstelle zwischen dem Kunden und den Anbietern, die dem Kunden die Reise, ein Coaching oder eine Dienstleistung zur Verfügung stellen, fungiert. Wenn der Kunde eine Buchung einer Reise, eines Coachings oder einer Dienstleistung vornimmt, geht der Kunde ausschließlich einen Vertrag mit dem Anbieter ein.
(2) CoachingTrip ist weder Ersteller noch Veranstalter oder Eigentümer der von den Reiseveranstaltern eingestellten Inhalte. CoachingTrip stellt lediglich die Plattform für die Vermittlung der Coachingreisen bereit und ermöglicht es dem Kunden, auf diese Weise die eingestellten Inhalte zu buchen oder zu erwerben. CoachingTrip unterstützt die Zusammenführung von Anbietern und Kunden.
(3) CoachingTrip veranstaltet selbst keine eigenen Reisen und bietet selbst auch keine Einzelreiseleistungen (Hotelübernachtung, Flugtransfer o. ä.) oder Coachingleistungen an.
§ 2 – Umfang und Art der Dienstleistungen
(1) Über die Website stellt CoachingTrip eine Online-Plattform zur Verfügung, über die Reiseanbieter und/oder Coaches ihre Produkte und Services bewerben, vermarkten und verkaufen und über die Kunden dieser Website eine Bestellung, Reservierung oder einen Kauf durchführen können.
(2) Mit der Nutzung des von CoachingTrip zur Verfügung stehenden Services gehen Kunden ein direktes, rechtlich bindendes Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter und/oder dem Coach ein, bei dem Sie buchen oder ein Produkt oder einen Service erwerben. Ab dem Zeitpunkt der Buchung wirkt CoachingTrip ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Reiseanbieter und/oder den Coach, indem CoachingTrip dem jeweiligen Reiseanbieter und /oder Coach die relevanten Angaben zu Ihrer Reisebuchung weiterleitet und dem Kunden im Auftrag und im Namen des Reiseanbieters und/oder Coach eine Bestätigungs-E-Mail zusendet.
(3) Informationen, die CoachingTrip für die Ausführung der Coachingreise verwendet, basieren ausschließlich auf den Informationen, die von den Reiseanbietern und/oder Coaches zur Verfügung gestellt werden. Die Reiseanbieter und/oder Coaches tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass alle von ihnen angebotenen Coachingreisen die anwendbaren Regelungen, Verordnungen und Gesetze einhalten und im Rahmen der angebotenen Darstellung ordnungsgemäß bereit gestellt werden. Außerdem ist der Anbieter alleine dafür verantwortlich, dass die von ihm angebotenen Coachingreisen tatsächlich zur Verfügung stehen.
(4) Obwohl CoachingTrip bei der Ausführung und Darstellung der Angebote sehr sorgfältig und gewissenhaft vorgeht, kann CoachingTrip weder überprüfen noch garantieren, dass alle Informationen vollständig, richtig und exakt sind, noch kann Coachingtrip für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Tippfehler), ungenaue, irreführende oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Information verantwortlich gemacht werden. Jeder Reiseanbieter und/oder Coach bleibt stets für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der auf der Website eingestellten Informationen (einschließlich der Raten/Preise/Gebühren, Richtlinien und Geschäftsbedingungen und Verfügbarkeiten) selbst verantwortlich.
(5) Der gesamte Inhalt der CoachingTrip – Website ist Eigentum von CoachingTrip oder von Dritten. Kunden dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch CoachingTrip oder des Anbieters keine Teile der Plattform extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Kunden, Nutzer oder Besucher ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CoachingTrip kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- oder Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile von CoachingTrip zur Wiederverwendung zu extrahieren.
(6) CoachingTrip stellt eine jährliche Erreichbarkeit von 99,9 % sicher. Es besteht die Möglichkeit, dass der Zugriff von Kunden auf den von CoachingTrip angebotenen Service gelegentlich unterbrochen oder beschränkt ist, um Instandsetzung, Wartung oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Die Häufigkeit und Dauer dieser vorübergehenden Unterbrechungen wird auf ein Minimum begrenzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn CoachingTrip die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 3 – Registrierung, Kundenkonto
(1) Um Coachingreisen auf CoachingTrip buchen oder erwerben zu können, ist eine Registrierung (Kundenkonto) erforderlich. Gastbuchungen sind ebenfalls zulässig.
(2) Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß, zutreffend, aktuell und vollständig sein, um den Service von CoachingTrip verwenden zu können. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, seine Registrierungsdaten auf dem aktuellen Stand zu halten.
(3) Für die Nutzung von CoachingTrip muss der Kunde mindestens volljährig (18 Jahre alt) sein.
(4) Nach ordnungsgemäßer Registrierung kann der Kunde die bereitgestellten Funktionalitäten nutzen.
(5) Durch die Nutzung des Kundenkontos ist der Kunde für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos und Passwortes sowie für die Beschränkung des Zuganges zu diesem Konto verantwortlich und, soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden.
(6) Kunden dürfen CoachingTrip nicht in einer Art und Weise verwenden, die dazu geeignet ist, den Service von CoachingTrip oder den Zugang dazu zu unterbrechen, zu beschädigen oder in einer sonstigen Art und Weise zu beeinträchtigen. Weiterhin dürfen Kunden ihr Konto nicht für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit einer Straftat oder rechtswidrigen Aktivität nutzen.
§ 4 – Beendigung/Laufzeit
(1) Das bei CoachingTrip angelegte Kundenkonto wird auf unbestimmte Zeit angelegt.
(2) Das bei CoachingTrip angelegte Kundenkonto kann jederzeit vom Kunden bei CoachingTrip gelöscht werden.
(3) CoachingTrip behält sich das Recht vor, Kundenkonten zu schließen, wenn diese gegen anwendbares Recht, gegen vertragliche Vereinbarungen oder gegen die Regelungen in dieser Nutzungsvereinbarung verstoßen.
§ 5 – Datenschutz
CoachingTrip ist sich der Bedeutung der persönlichen Informationen des Kunden bewusst. Persönliche Informationen, die CoachingTrip bereitgestellt werden, unterliegen der Datenschutzrichtlinie von CoachingTrip.
§ 6 – Kundenbewertung
(1) Damit Kunden besser den passenden CoachingTrip finden können, können sie die von ihnen gebuchten Coaching-Reisen auf der Website von CoachingTrip bewerten. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, basiert die Qualitätsbewertung auf der allgemeinen Zufriedenheit.
(2) Nur Kunden, die einen CoachingTrip gebucht haben, werden CoachingTrip dazu eingeladen, ihre Coaching-Reise zu kommentieren und eine Bewertung für bestimmte Aspekte ihres Trips abzugeben.
(3) Die jeweilige Gästebewertung wird auf der Website von CoachingTrip angezeigt. Dies dient ausschließlich der Information zukünftiger Kunden über den Service und die weitere Qualität des Reiseveranstalters. Darüber hinaus kann die jeweilige Gästebewertung im Ermessen von CoachingTrip, ganz oder teilweise, für u. a. Marketing, Werbung oder zur Verbesserung des Services, genutzt werden. Sie darf auf der Website oder Social-Media-Plattform, im Newsletter, für Angebote, Apps und auf anderen Vertriebskanälen, die sich im Besitz von CoachingTrip befinden, geführt, genutzt oder kontrolliert werden.
(6) Um immer aktuelle Bewertungen anzeigen zu können, dürfen Bewertungen nur innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des CoachingTrips verfasst werden.
(7) Das Bewertungsformular kann als eine Art Erhebung betrachtet werden und enthält keine weiteren gewerblichen Angebote, Einladungen oder andere Werbemaßnahmen.
(8) CoachingTrip verpflichtet sich nach besten Kräften, die Bewertungen zu kontrollieren und zu entfernen, die Obszönitäten oder die Erwähnung eines individuellen Namens oder eine Bezugnahme auf gestohlenes Eigentum enthalten.
(9) CoachingTrip wird Bewertungen mit folgendem Inhalt löschen oder nicht veröffentlichen:
- Obszöne, gewaltverherrlichende, hasserfüllte, anstößige/pornographische, diskriminierende oder drohende Inhalte
- Nennung voller Namen, persönliche Angriffe auf Mitarbeiter
- Förderung illegaler Handlungen (z. B. Drogenmissbrauch, Prostitution)
- Seiten, E-Mails und Adressen, Telefonnummern und Kreditkartenangaben
- politisch sensitive Kommentare
(10) CoachingTrip stellt klar, dass sämtliche Kundenbewertungen lediglich die Meinung des Kunden und nicht die Meinung von CoachingTrip oder deren gesetzlichen Vertretern wiedergeben. Weiterhin übernimmt CoachingTrip keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Bewertungen, da diese auf persönlichen Wahrnehmungen der jeweiligen Kunden beruhen.
§ 7 – Vertragsschluss und Abwicklung
(1) Der Vertrag zum Abschluss einer Dienstleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter zu Stande.
(2) Die Abwicklung des Vertrages, Zahlungen, Stornierungs- und Rücktrittbedingungen werden ausdrücklich vom Anbieter geregelt und vorgegeben.
§ 8 – Haftung
(1) Zwischen CoachingTrip und dem Kunden bestehen keine vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der Buchung oder des Erwerbs von Inhalten oder Reisen. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen den Kunden und dem Anbieter zustande. CoachingTrip ist auch nicht Vertreter des Anbieters.
(2) CoachingTrip ist nicht dafür verantwortlich, dass die vom Anbieter eingestellten Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen oder dass sie genau so ausgestaltet sind, wie der Anbieter sie beschrieben hat. Der Anbieter ist verantwortlich für den Verkauf bzw. für die Bereitstellung der angebotenen Ressourcen. Jegliche Reklamation von Seiten des Kunden sowie für alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Kunde und Anbieter entstehen, ist alleine der Anbieter verantwortlich.
(3) CoachingTrip haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden und die sie auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte.
(4) Die Haftung von CoachingTrip für Schäden des Kunden sind ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CoachingTrip oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CoachingTrip beruhen.
(5) Soweit die Haftung von CoachingTrip ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von CoachingTrip für ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie deren persönliche Haftung.
(6) Das Onlineportal von CoachingTrip kann Verlinkungen enthalten. Für sämtliche externen Verlinkungen und deren Inhalt ist CoachingTrip nicht verantwortlich.
(7) CoachingTrip übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Kunden durch notwendige Maßnahmen zur Anpassung von CoachingTrip gemäß § 4 Abs. (3) dieser Nutzungsbedingungen entstehen.
§ 9 – Verbraucherstreitbeilegung
(1) CoachingTrip weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass CoachingTrip nicht an einer freiwilligen Beilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen über die Vermittlung von Pauschalreisen über den Reisevermittler verpflichten würde, informiert der Reisevermittler den Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
(2) CoachingTrip verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/comsumers/odrkundenbewertung.
§ 10 – Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Steht eine gesetzliche Regelung im jeweiligen Einzelfall nicht zur Verfügung, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist explizit als geschlechtsunabhängig zu verstehen.
TEIL B: Sonderbestimmungen für die Vermittlung von Pauschalreise
§ 1 – Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften für die Vermittlung von Pauschalreisen
(1) Mit der Annahme des Vermittlungsauftrages des Kunden durch Coachingtrip (oder auch Reisevermittler) kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Der Kunde erhält von dem Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen ausgehändigt. In diesem Formblatt ist der vermittelnde Reiseveranstalter als verantwortlicher Unternehmer für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
(2) Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Onlinebuchungsformular, Fax, Messenger-Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler, den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Auftrages zur Reisevermittlung dar.
(3) Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Be-stimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff. BGB, i. V. m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
(4) Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten die Beförderungsleistungen wie auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingen und Tarifbestimmungen. Gleiches gilt auch für die Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen, die vom Veranstalter definiert werden.
§ 2 – Zahlungen, Erklärungen vom Kunden
(1) Reisevermittler und Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
(2) Der Reiseveranstalter übernimmt selbst die Zahlungsabwicklung.
(3) Der Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. Der Reisevermittler empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
§ 3 – Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
(1) Auf Basis der Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Pauschalreiseveranstalter durch den Reisevermittler vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Pauschalreiseveranstalter die Übergabe der Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Pauschalreiseveranstalter die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
(2) Der Pauschalreiseveranstalter hat sich gegenüber dem Reisevermittler dazu verpflichtet, bei Pauschalreisen, an denen Coaches teilnehmen, ein persönliches Gespräch mit dem Kunden vor Reiseantritt und vor Bezahlung des Reisepreises zu führen.
(3) Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651 V Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 Abs. 1 – 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 775 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
(4) Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen oder sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 S. 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisevermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
(5) Sonderwünsche sind unmittelbar mit dem Reiseveranstalter zu besprechen. Für die Erfüllung von Sonderwünschen übernimmt CoachingTrip keine Haftung.
§ 4 – Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften und Visa
(1) Der Reisevermittler übernimmt weder entgeltlich noch unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder. Es wird ausdrücklich keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visa-Beschaffung übernommen.
(2) Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist der Reisevermittler ohne besondere ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solches Auftrages kann der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. Der Reisevermittler kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
(3) Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für deren rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von dem Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
§ 5 – Aufwendungsersatz, Vergütung, Inkasso, Zahlungen
(1) Der Kunde zahlt den Reisepreis unmittelbar an den Reiseveranstalter. CoachingTrip ist insoweit nicht zum Empfang von Zahlungen berechtigt.
(2) Die vorstehende Regelung gilt auch für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
(3) Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen des Zahlungsvermittlers nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer (Reiseveranstalter), insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Vermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Vermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
(4) Die Service-Entgelte für die Vermittlung von Pauschalreisen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(5) Der Anspruch des Vermittlers auf Service-Entgelte bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchungen, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annulierung oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Reiseveranstalter oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadenersatzanspruches des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
§ 6- Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei Buchungen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten
abrufbar.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten, soweit jeweils anwendbar, die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar die inländischen gesetzlichen Bestimmungen:
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z. B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamtes unter www.lba.de zu informieren.
§ 7 – Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise
(1) Sowohl den Kunden als auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelscheine, Visa, Versicherungsschein und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
(2) Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch postalischen oder elektronischen Versand.
§ 8 – Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler
(1) Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstige Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z. B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
(2) Erfolgt keine Anzeige nach § 7 (1) durch den Kunden, so gilt:
- Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach § 7 (1) unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
- Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Kunden ein Nachweis bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z. B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Pauschalreiseveranstalter ermöglicht hätte.
- Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 7.1 entfallen nicht:
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen eines Reisevermittlers beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651 x BGB bleibt unberührt.
(3) Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, den Reisevermittler auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Pauschalreise hinzuweisen.
§ 9- Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern
(1) Der Kunde kann Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen bezüglich der Erbringung der Reiseleistung durch den Pauschalreiseveranstalter auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
(2) Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Pauschalreiseveranstaltern besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
§ 10 – Wichtige Hinweise zur Versicherung von Pauschalreisen
(1) Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierung durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
(2) Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch eigenen, auch unverschuldeten, Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
(3) Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
(4) Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherung besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z. B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadenanzeige und Selbstbehalt. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich selbst um den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseabbruchversicherung oder einer Auslandskrankenversicherung zu kümmern hat.
§ 11 – Haftung des Reisevermittlers
(1) Der Reisevermittler haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung des Reisevermittlers, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters erheblich abweicht.
(2) Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus § 651 x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Reisevermittlerpflichten bleibt von den bestehenden Bestimmungen unberührt.