Life Coaching Retreat unter Segel

2.450,00  inkl MwSt.

Aktivitäten Entspannungsübungen, Segeln und Coaching, Yoga
Gruppengröße Gruppencoaching
Dauer 7 Tage
  • „die kleine Schule des wertvollen Lebens“
  • Leben und Coaching auf einem Katamaran
  • In Griechenland vom 8 bis 15 Oktober
  • 7 Tage, 6 Lektionen
  • Inhalte basieren auf wissenschaftlich fundierten Methoden der Acceptance and Committment Therapy (ACT)

Das Coaching Erlebnis im Detail

Begleite uns auf eine besondere Segelreise. Ferien im innen und im Außen. Wir verwandeln unser Segelboot in einen Ort, an dem Du in Deine Innenwelt eintauchen kannst und Dir auf eine neue Art begegnen kannst. Das Leben auf dem Boot bringt uns auf allen Sinneskanälen der Natur näher. In der Natur finden wir die Stille, wo wir unseren Gedanken und Gefühlen zuhören können. Wir hören unseren Atem und unseren Herzschlag. Eine Selbstbesinnung, die unter unserem alltäglichen Lärm nur schwer möglich ist.

Für wen eignet sich dieses Coaching Erlebnis?

Für alle, die sich dafür interessieren, sich für das Leben weiterzubilden, neugierig und mutig sind, sich selbst zuzuwenden, die bereit sind, unangenehme Gefühle für ein gut gelebtes Leben in Kauf zu nehmen, mit Abenteuergeist und Flexibilität für die Herausforderungen des Segelns.

Das erwartet Sie

Es erwarten Dich jeden Tag Workshops, in denen wertvolles Wissen vermittelt werden sowie Yoga- und Meditationseinheiten. Wir erkunden gleichzeitig die schöne Inselwelt der Kykladen/Griechenland, wo Du dann in einsamen Buchten zur Ruhe kommen, Dich im tiefblauen Wasser abkühlen und schwerelos fühlen und in den romantischen griechischen Inselstädtchen flanieren und Sonnenuntergänge genießen kannst.

Ablauf und Programm - Life Coaching Retreat unter Segel

In sieben Tagen werden sechs Grundprinzipien von ACT vermittelt. 7 Tage, 6 Lektionen. Die Lektionen beinhalten Themen wie Umgang mit schwierigen Gefühlen und Gedanken, Werte, engagiertes Handeln, Achtsamkeit und das höhere Selbst.

Jeden Tag wird eine Lektion intensiver behandelt, mit vielen praktischen Übungen, bei denen auch Elemente aus Meditation und Yoga zur Anwendung kommen. Es besteht viel Raum für den Austausch in der Gruppe, um Erfahrungen zu diskutieren und Wissen zu konsolidieren.

Tagesablauf:

Sonntag:

8 Uhr: Frühstück

9.30 -12 Uhr: Workshop (Theorie)

12.00 Uhr: Mittagssnack

13 – 17.30 Uhr: Freetime und wir segeln zum nächsten Ankerplatz (Segeln, an Bord abhängen, Schwimmen, Ankerpause, Landerkundung)

18.00 – 20.00: Praxis (Meditation oder kleine Yogaeinheit)

20.00 Abendessen

Inkludierte Leistungen

  • Der Skipper
  • alle Workshops
  • Bootsmiete
  • Hafen- und Liegegebühren
  • Treibstoff
  • 7 x Frühstück, Mittagssnack, Snacks & Früchte, nicht-alkoholische Getränke
  • 1-3 Nachtessen an Board
  • Dinghy mit Aussenboardmotor für unbegrenzte Erkundungen
  • Bettwäsche und Handtücher
  • Endreinigung

In 3
Schritten
zur
Coaching-Auszeit

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Im Coaching-Erstgespräch werden Ziele, Erwartungen, die aktuelle Situation und nächste Schritte besprochen.

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Ihre Coaching- und Prozessbegleitung -
Sailinside

Marieke ist psychologische Psychotherapeutin und arbeitet leidenschaftlich gern in ihrem Beruf. Sie mag es, über das Leben und über die menschliche Psychologie zu philosophieren. Ihr Ziel ist es, den Menschen für seine innere Welt zu begeistern, ihn dabei zu unterstützen Hand in Hand mit sich selbst, ein erfülltes Leben zu führen. Sie ist authentisch, kreativ und  Sie mag Sonnenuntergänge, bewegt sich gern und träumt von einer Weltumsegelung

Einzelsitzungen können bei Bedarf hinzugebucht werden

Wir empfehlen dir direkt nach Athen zu fliegen. Die Marina von Lavrion liegt nur ca. 30km südlich südlich vom Athener Flughafen „Eleftherios Venizelos“ enfernt und ist damit einfacher und schneller zu erreichen als die Athener Yachthäfen. Das Taxi dauert nur 20min und ist nicht teuer.

Eine weitere Möglichkeit ist am Flughafen den Zug zu nehmen (Er nennt sich „Proastiakos“) und an der ersten Station („Koropi“) auszusteigen. Von dort gibt es alle 30 Minuten einen Bus („KTEL“) nach Lavrion. Er braucht zirka 40 Minuten bis zum Hafen.

Gerne unterstützen wir dich bei der Anreise vom Flughafen zur Marina.

UNSER KATAMARAN DIE BALI 4.1 OPENSPACE

Unsere Bali 4.1 eignet sich hervorragend für Retreats und Seminare. Ausgedehnte Decks, Wohnzimmer und Cockpit, intime Schlafzimmer bieten einen sehr hohen Ruhekomfort. Mit einem Wort: ein schwimmendes Hotel. Viel Platz für Seminarstunden, Einzelgespräche, Meditationsübungen, Yoga  und die Möglichkeit, sich vom Rest der Crew zu isolieren, macht es wirklich möglich, sich auf einer solchen Yacht wohl zu fühlen.

Das Platzangebot auf unserer Bali 4.1 ist üppig und sowohl auf Deck, in den Kabinen und vorne auf der Bug-Lounge findet sich genügend Platz, um eine angenehme Workshop-Stimmung zu schaffen, Yoga und Meditation zu praktizieren.

Der Katamaran bietet 4 Kabinen mit einem Doppelbett für jeweils 2 Kursteilnehmer. Wir schauen auf Geschlechter getrennte Kabinen, können aber je nach Teilnehmer naturgemäss eine entsprechende Aufteilung nicht garantieren.

Wir legen Wert auf gesunde und ausgewogenes Essen und wollen dich auch in diesem Bereich verwöhnen. Dabei nehmen wir gerne auch Rücksicht auf deine Vorlieben und Wünsche. Teile uns diese einfach mit.

7 x Frühstück, Mittagssnack, Snacks & Früchte, nicht-alkoholische Getränke und
1-3 Abendessen an Board inbegriffen.

  • Anreise
  • Abendessen an Land
  • Alkoholische Getränke an Board
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer

Fragen Sie unverbindlich an

Alles auf einen Blick: Life Coaching Retreat unter Segel

Anreise

Dauer

Gruppengröße max.

Reiseart

Unterkunft

,

Verpflegung

Aktivitäten

, ,

Gruppengröße

Gruppengröße min.

Jahreszeit

,

Reiseversicherung

Termine

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AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

REISEBEDINGUNGEN

  1. Buchung/VertragsabschlussDurch eine Buchung erfolgt eine Anmeldung für ein Retreat bei Gipfelpionier GmbH. Der Vertrag mit Gipfelpioner GmbH wird erst mit dem Ausstellen der Buchungsbestätigung durch Gipfelpioner GmbH abgeschlossen. Der Reisende ist an seine Anmeldung für sieben Arbeitstage gebunden. Stellt Gipfelpioner GmbH in diesem Zeitraum keine Bestätigung aus, ist kein Vertrag zustande gekommen. Reiseausschreibung, Reisehinweise und vorliegende Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit Gipfelpioner GmbH. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Gipfelpioner GmbH vor. Wird dieses nicht innerhalb von 3 Tagen durch den Kunden ausdrücklich abgelehnt, ist der Vertrag gemäss Angebot von Gipfelpioner GmbH abgeschlossen.

    Meldet der Reisende mehrere Personen an, so steht er für deren Verpflichtungen wie für die eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Zahlung des Reisepreises. Reiseausschreibung, Reisehinweise und Reisebedingungen gelten für alle Reisenden.

    Das Retreat kommt erst definitiv zu Stande, wenn sich mindestens 4 Personen angemeldet und gebucht haben.

  2. PreiseDie Preise der Angebote sind in Schweizer Franken (CHF) aufgeführt. Soweit in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person inklusive Mehrwertsteuer. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
  3. ZahlungsbedingungenNach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmende die Reisebestätigung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innert 14 Tagen eine Anzahlung von 50% des Preises zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tagen vor Retreatbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Trifft die Zahlung nicht termingerecht ein, kann Gipfelpionier GmbH den Vertrag auflösen und die Rücktrittskosten gemäss Rubrik 6 „Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / Ersatzperson“
  4. LeistungenDie im Preis eingeschlossenen Leistungen ergeben sich aus der Programmbeschreibung resp. den unter «Details» genannten Punkten. Alle Touren sind ohne Hin- und Rückreise ausgeschrieben.
  5. Preis- und Programmänderungen vor der ReiseGipfelpioner GmbH behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen vor Reisebeginn zu ändern, sofern dies aus nicht voraussehbaren oder nicht abwendbaren Gründen notwendig sein sollte. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt.

    Die Preise können aus folgenden Gründen erhöht werden: wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben erhöht werden. Preiserhöhungen werden bis spätestens drei Wochen vor Tourenbeginn mitgeteilt. Die Preiserhöhung wird entsprechend auf den Reisepreis umgelegt.

    Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises ausmachen oder die Programmänderung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, teilt dies Gipfelpioner GmbH dem Reisenden so bald wie möglich mit. Der Reisende kann die Änderung annehmen, an einer Ersatzreise teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt wird der bezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

  6. Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / ErsatzpersonAls Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Gipfelpioner GmbH die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.).

    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich an Gipfelpioner GmbH erfolgen. Es werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:

    Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 %

    Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50%

    Abmeldung 59 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %

  7. UmbuchungBei Änderungen auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, des Reiseziels, der Beförderungs- und Unterkunftsart, Kategorie usw. ist Gipfelpioner GmbH bemüht den Kundenwunsch zu erfüllen. Kann Gipfelpioner GmbH dem Wunsch entsprechen, wird die Umbuchung als Reiserücktritt nach Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Die unter Ziffer 6 aufgeführten Annullierungskosten und die Kosten der neu gebuchten Leistungen werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.
  8. Annulation durch Gipfelpioner GmbHWird vor Abreise die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen, Streiks oder andere nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände (Krankheit, Schwangerschaft) gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Gipfelpioner GmbH die Reise absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird abzüglich allfälliger Gebühren und Kosten für die Reiseversicherung rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

    Gipfelpioner GmbH ist berechtigt, die Reise des Kunden abzusagen, wenn er dazu berechtigten Anlass gibt (z.B. wenn voraussehbar ist, dass der Kunde die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt). In diesem Fall sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 geschuldet.

  9. Teilnahmebedingungen und MitwirkungspflichtenDer Reisende muss die Anforderungen der gebuchten Reise erfüllen.  Sollte ein Reisender an einer Aktivität nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilig, rückerstattet.
  10. Programmänderungen während der ReiseWetterverhältnisse und andere Umstände können Programmänderungen erzwingen. Gipfelpioner GmbH behält sich im Interesse des Kunden das Recht vor, das Programm zu ändern, wenn unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Gipfelpioner GmbH ist aber bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, kann Gipfelpioner GmbH die Abhilfe verweigern. In diesem Fall gehen Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. Gleiches gilt im Fall der höheren Gewalt.
  11. Reiseabbruch oder nicht bezogene LeistungenBricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab oder bezieht er nicht alle gebuchten Leistungen, so kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Allfällige Kosten (z.B. für den Rücktransport) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Gipfelpioner GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.

    Falls die Reise durch Gipfelpioner GmbH abgebrochen werden muss, werden die Kosten für nicht bezogene Leistungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr anteilsmässig erstattet.

  12. Beanstandungen während der Reise, Geltendmachung von AnsprüchenSollte der Kunde während der Reise Beanstandungen haben oder Schaden erleiden, muss er unverzüglich Gipfelpioner GmbH direkt informieren.

    Forderungen sind innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Gipfelpioner GmbH schriftlich anzumelden. Sollte der Teilnehmer Mängel, erlittene Schäden usw. nicht gemeldet resp. seine Forderungen nicht innert der 30-tägigen Frist nach vertraglichem Reiseende bei Gipfelpioner GmbH geltend machen, verliert der Teilnehmer sämtliche Rechte.

    HAFTUNG

  13. AllgemeinGipfelpioner GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen, wobei die Haftung soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird.

    Insbesondere besteht keine Haftung von Gipfelpioner GmbH in den folgenden Fällen (keine abschliessende Aufzählung):

    –  Wenn der Schaden auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise zurückzuführen ist (z.B. ungenügende Ausrüstung, Nichtbefolgen von in den Unterlagen enthaltenen Hinweise, Überschätzen der eigenen Leistungsfähigkeit).

    –  Schäden aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen, die trotz gebotener Sorgfalt von Gipfelpioner GmbH oder dem Leistungserbringer nicht voraussehbar oder nicht abwendbar gewesen sind.

    –  Schäden aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die nicht an der Vertragserfüllung beteiligt sind.

  14. Verspätungen im öffentlichen VerkehrGipfelpioner GmbH haftet nicht für die Einhaltung von Fahrplänen bzw. für Verspätungen im öffentlichen Verkehr. Gipfelpioner GmbH rät den Reisenden, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
  15. AllfälligesFür nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden haftet Gipfelpioner GmbH nicht.
  16. OmbudsmannVor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den Ombudsmann für das Reisegewerbe wenden. Dieser ist bestrebt eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.
  17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gipfelpioner GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Gipfelpioner GmbH wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich (Schweiz) vereinbart.

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten unter Vorbehalt von zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Stornierungsbedingungen

  1. Rücktritt durch den Kunden / Änderung / Umbuchung / ErsatzpersonAls Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Gipfelpioner GmbH die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.).

    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich an Gipfelpioner GmbH erfolgen. Es werden folgende Annullationskosten in Prozent auf den Totalbetrag erhoben:

    Abmeldung bis 120 Tage vor Reisebeginn: 20 %

    Abmeldung bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50%

    Abmeldung 59 – 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %

Nutzen Sie vor der Buchung das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch.

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