Nutzungsvertrag

CoachingTrip stellt eine Website für Reiseveranstalter und Coaches (gemeinsam: „Anbieter“ genannt) zur Verfügung, um ihnen durch eine vereinfachte Benutzerführung die Möglichkeit zu bieten, ihre Reisen und Dienstleistungen über eine Plattform zu vermarkten sowie Buchungen von Kunden anzunehmen.

Zwischen CoachingTrip und dem Anbieter gelten die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie die Regelungen in den Nutzungsbedingungen von CoachingTrip für Coaches und Reiseveranstalter (Anbieter). Diese Nutzungsbedingungen sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://coachingtrip.de/nutzungsbedingungen/ und werden ausdrücklich Vertragsbestandteil.

1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter betraut CoachingTrip mit der Vermittlung von Reisen, einzelnen Reiseleistungen sowie mit diesen Reisen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (nachfolgend „Vertragsleistungen“), die von dem Anbieter auf der Website vom CoachingTrip angeboten werden.

(2) CoachingTrip ist nicht exklusiver Vermittler des Anbieters. Der Anbieter kann Verträge mit Kunden ohne Einschaltung von CoachingTrip auch selbst direkt abschließen. Zudem ist es dem Anbieter gestattet, Dritte für die Vermittlung von Verträgen mit Kunden einzuschalten

2 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter handelt im Rahmen dieses Nutzungsvertrages als Unternehmer.

(2) Der Anbieter wird CoachingTrip im Rahmen dieses Vertrages unterstützen. Der Anbieter wird CoachingTrip insbesondere mit den benötigten Werbeunterlagen, mit der Verfügbarkeit der angebotenen Vertragsleistungen und Bildmaterial in angemessenem Umfang versorgen.

(3) Der Anbieter aktualisiert seine Angebote regelmäßig und zeitnah oder informiert CoachingTrip rechtzeitig, mindestens drei Werktage vorher, über Änderungen der Angebote, damit CoachingTrip diese Änderungen für den Anbieter auf der Website einpflegen kann.

(4) Der Anbieter ist für die Erfassung der für die Vermittlung notwendigen Daten auf der Website von CoachingTrip selbst verantwortlich. Der Anbieter hat seine Vertragsleistungen wahrheitsgemäß unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und gegebenenfalls Bildern zu beschreiben.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, bei Anfragen von Kunden vor dem Vertragsabschluss im Bedarfsfall ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch mit dem Kunden über die von dem Anbieter angebotenen Vertragsleistungen zu führen. Dieses Gespräch soll dem Kunden ermöglichen, herauszufinden, ob die angebotene Vertragsleistung den Vorstellungen und Bedürfnissen des Kunden entspricht.

(6) Der Anbieter wird Vertragspartner des Kunden. Er hat selbst für die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen Sorge zu tragen. Weiterhin ist er selbst für die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung sowie die Abwicklung von Stornierungen, Rücktritten oder Widerrufen des Kunden verantwortlich.

(7) Der Anbieter wird eingehende Buchungen ordnungsgemäß und zügig in der Reihenfolge des Eingangs bearbeiten.

(8) Ist der Anbieter Reiseveranstalter, hat er die Insolvenzsicherung für alle Kunden sicherzustellen.

3 Pflichten von CoachingTrip

(1) CoachingTrip übernimmt im Rahmen der allgemeinen Geschäftstätigkeit die Bewerbung der von dem Anbieter angebotenen Vertragsleistungen. CoachingTrip wird hierfür die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Informationen, Logos und Bildmaterial auf der

  • eigenen Website
  • Suchmaschinen
  • Social-Media-Seiten
  • Google- und Facebook-Ads
  • Affiliate Marketing
  • Publisher-Contentseiten

nutzen. Der Anbieter räumt CoachingTrip hierfür das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht ein.

(2) CoachingTrip unterstützt den Anbieter durch entsprechenden Anwendungssupport (per E-Mail erreichbar zu den üblichen Geschäftszeiten von CoachingTrip) bei der Einstellung der Vertragsleistungen auf der Website von CoachingTrip.

(3) CoachingTrip wird nur mit den vom Anbieter aktuell zur Verfügung gestellten Preisen werben. Preisabschläge oder andere Aktionen, die sich auf den Preis der Vertragsleistungen gegenüber dem Reisenden auswirken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter.

(4) CoachingTrip wird Kunden jederzeit und kostenlos alle Auskünfte über die Vertragsleistungen erteilen.

4 Buchungen

(1) CoachingTrip wird Sonderwünsche des Kunden lediglich entgegennehmen und diese unverzüglich an den Anbieter weiterleiten sowie den Kunden darüber informieren, dass die Weiterleitung keinen Vertragsabschluss bedeutet. CoachingTrip wird Sonderwünsche des Kunden weder bestätigen noch in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, dass der Sonderwunsch des Kunden zum Vertragsinhalt wird. Soweit der Kunde einen Sonderwunsch zur Vertragsbedingung macht, wird CoachingTrip hierüber den Anbieter informieren. Gleiches gilt für in der Person des Kunden liegende besondere, für die Vertragsleistung nicht unwesentliche Besonderheit (z. B. Gehbehinderung).

(2) CoachingTrip wird im Rahmen der Vermittlung der Vertragsleistungen keine von den Informationen vom Anbieter abweichenden oder darüber hinausgehende Informationen zu den Vertragsinhalten an den Kunden übermitteln.

(3) CoachingTrip ist nicht bevollmächtigt, Verträge im Namen des Anbieters abzuschließen oder sonst rechtsverbindliche Erklärungen für den Anbieter abzugeben. CoachingTrip wird insbesondere im Rahmen der Buchung oder der Abwicklung keine verbindlichen Zusagen für den Anbieter machen oder in anderer Art und Weise den Eindruck erwecken, CoachingTrip sei berechtigt, derartige Ausführungen mit verpflichtender Wirkung für den Anbieter zu machen.

(4) CoachingTrip wird dem Kunden mitteilen, dass der Vertrag erst mit der Bestätigung der Reise durch den Anbieter zustande kommt.

(5) CoachingTrip wird bei Reklamation oder der anderweitigen Geltendmachung reiserechtlicher Ansprüche der Kunden gemäß der Vorgaben der Anbieter unter Hinweis auf mögliche gesetzliche Ausschluss- oder Verjährungsfristen an den Anbieter verweisen und auch erklären, zur Bearbeitung einer Reklamation oder anderer reiserechtlicher Ansprüche nicht berechtigt zu sein. CoachingTrip wird Ansprüche der Kunden weder anerkennen noch sonstige Erklärungen hierzu abgeben.

(6) CoachingTrip wird den Anbieter unverzüglich über die bei ihr eingegangenen Rücktrittserklärungen oder Stornierungen schriftlich oder in Textform (Fax, E-Mail) informieren. Das Absenden dieser Informationen an den Anbieter ist insofern ausreichend. CoachingTrip muss den Zugang beim Anbieter nicht beweisen.

5 Zahlungen

(1) CoachingTrip ist nicht inkassobevollmächtigt. Zahlungen sind unmittelbar an den Anbieter vorzunehmen.

(2) Der Anbieter wird spätestens nach Zahlungseingang auf dem von dem Anbieter benannten Konto die erforderlichen Dokumente an den Reisenden unmittelbar versenden.

(3) Zahlt der Kunde nicht oder nicht vollständig, wird sich CoachingTrip jedweder Verfügung über den Einzug der Forderung enthalten.

6 Haftung

(1) CoachingTrip haftet nicht für die vom Anbieter zu erbringende Vertragsleistung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von CoachingTrip aus diesem Vertrag oder wegen gesetzlicher Haftung.

(2) CoachingTrip haftet gegenüber dem Anbieter nicht für die Zahlung des Preises, wenn sie die Regeln für die Annahme von Buchungen gemäß diesem Vertrag vollständig beachtet hat.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung gem. § 11 in den Nutzungsbedingungen, welche unter folgendem Link einsehbar sind: https://coachingtrip.de/nutzungsbedingungen/

7 Provision

(1) Coaching Trip hat für alle während der Laufzeit dieses Vertrages für den Anbieter vermittelten, abgeschlossenen und ausgeführten Verträge mit Kunden Anspruch auf Provision, sofern die Vermittlungsbemühungen von CoachingTrip für den Vertragsabschluss mit dem Kunden (mit-)ursächlich waren.

(2) Für den Provisionsanspruch der von CoachingTrip auf die Vermittlung von Vertragsleistungen nach vorgenannter Ziffer (1) gilt eine Provision in Anhöhe von 20 % auf den Netto Endpreis, welcher auf CoachingTrip ausgewiesen wird.

(3) Die Provision wird fällig, sobald ein Kunde eine Buchung vornimmt und der Reiseveranstalter bzw. Coach diese Buchung in der CoachingTrip Plattform als “abgeschlossen” markiert und somit final bestätigt. Dies ist spätestens nach Ablauf der Stornierungsfrist zu erledigen. Die Provision wird nur fällig, wenn die Reise stattfindet.

(4) Da der Reisepreis vom Anbieter über Rechnungstellung gegenüber dem Kunden geltend gemacht wird, stellt CoachingTrip für jede Buchung eine gesonderte Rechnung und rechnet die Provision ab. Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

8 Vertragsstrafe

(1) Anbietern ist es untersagt, Geschäfte mit Kunden über auf der Website eingestellte Angebote und hierüber angebahnte Rechtsgeschäfte unter Umgehung von CoachingTrip abzuschließen.

(2) CoachingTrip behält sich das Recht vor, sowohl bei Endkunden als auch beim Anbieter nachzufragen, ob entsprechende Verträge unter Umgehung von CoachingTrip abgeschlossen worden sind.

(3) Sollte CoachingTrip auf den unter § 8 Abs. (2) genannten oder anderen Wegen in Erfahrung bringen, dass unter Umgehung von CoachingTrip Verträge zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossen worden sind, hat der Anbieter einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 500,00 € je Verstoß an CoachingTrip zu zahlen.

(4) Dem Anbieter bleibt der Nachweis gestattet, dass der CoachingTrip entstandene Schaden wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale ist.

9 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten, sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei unbefristet vertraulich zu behandeln, insbesondere diesem Dritten nicht offenzulegen, gegen unbefugten Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind u.a.

  • im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelte oder entstandene Informationen
  • sämtliche Informationen und Dokumente, die einer Partei von der anderen Partei oder über die andere Partei im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden sowie
  • die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Kenntnis über betriebliche oder organisatorische Abläufe bei den Parteien

(2)  Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit

  • vertrauliche Informationen bei Vertragsschluss der anderen Partei bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite rechtmäßig, d. h. ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt wurden, bekannt werden
  • vertrauliche Informationen bei Vertragsschluss öffentlich bekannt sind oder danach ohne eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtung öffentlich bekannt werden
  •  vertrauliche Informationen von der anderen Partei unabhängig entwickelt oder in Erfahrung gebracht wurden
  • die Offenlegung im Rahmen der Zusammenarbeit oder der Wahrung der rechtlichen Interessen der Partei erforderlich ist und diese gegenüber entsprechend der oben bezeichneten Verpflichtung schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichteten Hilfsperson oder berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern erfolgt
  • die eine Partei die andere Partei von der Verpflichtung entbunden hat oder
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, anderer anwendbarer Rechtsvorschriften oder einer gerichtlichen bzw. behördlichen Entscheidung eine zwingende Offenlegungspflicht besteht. In diesem Fall werden sich die Parteien jeweils unverzüglich hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzen und den Umfang der Offenlegung im Rahmen des rechtlich Zulässigen gemeinsam festlegen.

10 Inkrafttreten, Dauer, Kündigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit der Registrierung sowie Zustimmung der Nutzungsbedingungen auf CoachingTrip als Anbieter in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn

  • der Anbieter gegen § 1 Abs. (4) der Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt oder
  • mit der Zahlung der Provision in Verzug geraten ist und auch nach entsprechender Zahlungsaufforderung einen Ausgleich der Zahlung nicht vornimmt.

11 Rechte und Pflichten nach Vertragsende

(1) Auch nach Vertragsbeendigung bleiben alle Verpflichtungen aus diesem Nutzungsvertrag solange bestehen, bis alle schwebenden Geschäfte abgewickelt sind, die Endabrechnung vorgenommen ist und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.

(2) Darüber hinaus bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 9 dieses Vertrages bestehen.

12 Schlussbestimmungen

(1) Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame, nichtige undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am Nächsten kommt.

(2) Zusätzlich zu den Regelungen dieses Vertrages gelten die Nutzungsbedingungen der CoachingTrip GbR für Coaches und Reiseveranstalter (Anbieter), welche unter folgendem Link einsehbar sind: https://coachingtrip.de/nutzungsbedingungen/. Weichen die Regelungen in den Nutzungsbedingungen, sowie diesem Vertrag voneinander ab, gelten die Regelungen dieses Vertrages.

(3) Auf diesen Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das deutsche Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Köln.

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